mir ist bewusst, dass die gestern verkündeten Schulschließungen für Sie, für die Kinder, aber auch für uns, viele Einschnitte mit sich bringen. Ich möchte an dieser Stelle nochmal zusammenfassen, was derzeit in Sachsen-Anhalt für Grundschulen gilt.
- Der Unterricht an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt findet ab dem 11. Januar 2021 zunächst bis zum 29. Januar 2021 als Distanzunterricht statt. Die Klassenlehrer werden sich bei Ihnen melden.
- Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die gemäß der geltenden SARS-COV-2-EindV (9. Eindämmungsverordnung, § 11) einen Anspruch haben, erhalten eine Notbetreuung während der Unterrichtszeit von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr.
Damit Ihnen eine schnelle Planung möglich ist, wage ich heute schonmal diese Informationen. Ich gehe davon aus, dass die Notbetreuung so erfolgen wird, wie es die 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gegenwärtig schon regelt.
Die Anspruchsvoraussetzungen definieren sich darin wie folgt:
- Ein Elternteil gehört zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen. Im § 11 der 9. Eindämmungsverordnung sind diese Berufsgruppen genau definiert.
- Offenbar ist auch geplant, dass berufstätige Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung haben. In diesem Fall benötige ich eine Arbeitgeberbescheinigung.
Verbindliche Regelungen wird es wohl spätestens am 08.01.21 geben.
Für die Anmeldung zur Notbetreuung während der Unterrichtszeit müssen Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen also Folgendes in der Schule vorlegen:
- Bescheinigung des Arbeitgebers zur Notbetreuung mit Erklärung des Elternteils und den benötigten Betreuungstagen ausgefüllt und unterschrieben möglichst bis zum 08.01. per Mail an die Schule senden. →kontakt@gs-flechtingen.bildung-lsa.de
Hinweis: Die schon vor Weihnachten eingereichten Arbeitgeberbescheinigungen für die Notbetreuung bleiben gültig. Die Betreuungszeiten und die Erklärung des Elternteils geben Sie bitte noch ab.
Hinweis: Diese Informationen gelten nur für die Notbetreuung während der Unterrichtszeit. Ich kann hier nicht für den Schulhort und damit für den Schulträger sprechen.
Ines Warschewske
- Auszug (§ 11) aus der 9. SARS - Eindämmungsverordnung
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=CoronaV9V_ST
- Bescheinigung des Arbeitgebers zur Notbetreuung mit Erklärung des Elternteils und den benötigten Betreuungstagen können Sie hier herunterladen.
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