mir ist bewusst, dass die gestern verkündeten Schulschließungen für Sie, für die Kinder, aber auch für uns, viele Einschnitte mit sich bringen. Ich möchte an dieser Stelle nochmal zusammenfassen, was derzeit in Sachsen-Anhalt für Grundschulen gilt.
- Der Unterricht an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt findet ab dem 11. Januar 2021 zunächst bis zum 29. Januar 2021 als Distanzunterricht statt. Die Klassenlehrer werden sich bei Ihnen melden.
- Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die gemäß der geltenden SARS-COV-2-EindV (9. Eindämmungsverordnung, § 11) einen Anspruch haben, erhalten eine Notbetreuung während der Unterrichtszeit von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr.
Damit Ihnen eine schnelle Planung möglich ist, wage ich heute schonmal diese Informationen. Ich gehe davon aus, dass die Notbetreuung so erfolgen wird, wie es die 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gegenwärtig schon regelt.
Die Anspruchsvoraussetzungen definieren sich darin wie folgt:
- Ein Elternteil gehört zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen. Im § 11 der 9. Eindämmungsverordnung sind diese Berufsgruppen genau definiert.
- Offenbar ist auch geplant, dass berufstätige Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung haben. In diesem Fall benötige ich eine Arbeitgeberbescheinigung.
Verbindliche Regelungen wird es wohl spätestens am 08.01.21 geben.
Für die Anmeldung zur Notbetreuung während der Unterrichtszeit müssen Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen also Folgendes in der Schule vorlegen:
- Bescheinigung des Arbeitgebers zur Notbetreuung mit Erklärung des Elternteils und den benötigten Betreuungstagen ausgefüllt und unterschrieben möglichst bis zum 08.01. per Mail an die Schule senden. →kontakt@gs-flechtingen.bildung-lsa.de
Hinweis: Die schon vor Weihnachten eingereichten Arbeitgeberbescheinigungen für die Notbetreuung bleiben gültig. Die Betreuungszeiten und die Erklärung des Elternteils geben Sie bitte noch ab.
Hinweis: Diese Informationen gelten nur für die Notbetreuung während der Unterrichtszeit. Ich kann hier nicht für den Schulhort und damit für den Schulträger sprechen.
Ines Warschewske
- Auszug (§ 11) aus der 9. SARS - Eindämmungsverordnung
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=CoronaV9V_ST
- Bescheinigung des Arbeitgebers zur Notbetreuung mit Erklärung des Elternteils und den benötigten Betreuungstagen können Sie hier herunterladen.
"Informatik Biber"
Im November nahmen die Kinder des Mathekids-Kurses zum ersten Mal am Wettbewerb “
"Informatik-Biber" teil.
Bei diesem Online – Wettbewerb mussten sie Aufgaben rund um das logische und informatische Denken am Computer lösen. Träger des Informatik – Biber ist die Gesellschaft für Informatik.n Im Januar erreichten uns nun endlich die Urkunden und Preise. Der niedliche Plüschbiber für die erstmalige Teilnahme fand großen Anklang.
Benjamin aus der 2. Klasse konnte einen 2. Rang erreichen. Dicht gefolgt von Connor, Linus, Lenny, und Dilan aus Klasse 4, die einen 3. Rang erzielten. Über eine Teilnehmerurkunde konnten sich Ida B. aus der 4. Klasse, Mads, Mariel, Bastian, Levi, Jasmin, Ian aus Klasse 3 sowie Arjen aus der 2. Klasse freuen.
Eine grandiose Geburtstagsfeier
Mit einem gemeinsamen Frühstück und einer großartigen Geburtstagstorte fing unser Tag an.
Margerite hat gewonnen!!!
Seit 27 Jahren führt das Ministerium für Inneres und Sport gemeinsam mit weiteren Partnern einen Mal- und Zeichenwettbewerb zur Verkehrserziehung durch.
Die prämierten Arbeiten werden in einem Kalender veröffentlicht. Unter dem Motto "Mitdenken statt Ablenken – Pass auf im Straßenverkehr" beteiligten sich in diesem Jahr 223 Schulen mit insgesamt 8346 Zeichnungen an dem Ausscheid.
Darunter war auch unsere Grundschule.
Eine unabhängige Jury hat aus allen Zeichnungen nur ganze 12! Bilder für den Schülerkalender 2020 ausgewählt.
Margerites (Klasse 2a) Zeichnung war dabei! Sie wurde mit dem Polizeiauto von zu Hause abgeholt und erhielt ihre Auszeichnung in einem Kino in Magdeburg.
Herzlichen Glückwunsch Margerite... toll gemacht.
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